Hundesportschule "die gezähmten Wölfe"
Hundesportschule "die gezähmten Wölfe" 

Trainingszeiten: Mittwoch und Samstag nach vorheriger Vereinbarung

Mail: vanessa.scheller@gmx.de

 

 

Hoopers

Hoopers ist eine in Deutschland noch sehr junge Hundesportart, die sich in den USA aus Agility entwickelt hat.
Bei Hoopers geht es darum den Hund aus der Distanz geführt mit Hilfe von Körpersprache, Hör- und Sichtzeichen durch einen Parcours zu lenken. Hierfür steht der Hundeführer in einem begrenzten Führbereich, der sich an einer beliebigen Stelle innerhalb des Parcours befinden kann.
Da der Parcours aus Bögen –sogenannten Hoops- und Tunneln die durchlaufen werden kombiniert mit Tonnen und Gates die umlaufen werden, besteht, müssen die Hunde nicht springen.
Bei diesem Teamsport läuft der Mensch auch nicht neben dem Hund her. Somit können die Hunde ihr Tempo selbst bestimmen und dieses an ihre Kondition und Konstitution anpassen. Daher ist Hoopers für Hunde alle Rassen, insbesondere auch für größere Rassen, die ideale Hundesportart.
Die besondere Herausforderung bei Hoopers für das Mensch/Hund Team besteht darin, dem Hund die Distanzarbeit und das vom Menschen WEG arbeiten zu erlernen. Hierfür sollten die Hunde die Voraussetzung mitbringen, sich über Futter oder Beute (Spielzeug) motivieren zu lassen. Aus diesem Grund ist Hoopers die geeignete Sportart um unsere Vierbeiner auf spannende und abwechslungsreiche Weise nicht nur körperlich sondern auch geistig zu fordern und zu fördern.

Bei Hoopers Prüfungen variieren die Abstände der Geräte zueinander, deren Anzahl sowie deren Distanz vom Führkreis in den unterschiedlichen Klassen H1-H3. Da es für das Team eine Maximalzeit gibt, um den Parcours zu bewältigen, spielt die Geschwindigkeit des Hundes keine übergeordnete Rolle.

Textquelle: www.blv-hundesport.de

 

Aktuelles

 

Wir geben jetzt auch Training im Bereich Treibball :-)

Vanessa hat den Fachausbilder Treibball vom BLV im April 2022 erfolgreich bestanden

 

 

 

 

 

Unsere Hundeschule hat die Erlaubnispflicht nach §11 des Tierschutzgesetzes absolviert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktualiesierung am 12.02.2024

Druckversion | Sitemap
© Elke Scheller